Startseite / Airrides / Informationen zum Typisieren
Anfang 2015 konnten wir einen Meilenstein in der österreichischen Tuningszene setzen und ein Luftfahrwerk erstmals legal und ohne Umwege zur Eintragung bringen. Mit einem technisch perfekten Scirocco MK2, rechtlichem Beistand und reichlichem Fachwissen setzten wir den Hebel an der richtigen Stelle an.
Darauf hin wurde 6 Monate später der offizielle Erlass des BMVIT veröffentlicht und an alle Landesprüfstellen versendet. Damit begann eine neuen Ära in der österreichischen Tuningszene.
Ja. Grundsätzlich können Fahrwerke die mit Gutachten ausgeliefert werden in Österreich typisiert werden. ( z.B. TA Technix , teilweise AIRLIFT , Bilstein Performance … usw )
Mit erheblichen Mehraufwand können auch Fahrwerke diverser anderer Hersteller eingetragen werden. (z.b AIR LIFT, AIR FORCE, D2, Eigenbau usw.)
Hierfür muss ein Gutachten eines Ziviltechnikers erstellt werden. Dieser muss die verwendeten Komponenten mithilfe von Datenblättern und technischen Informationen der Hersteller abnehmen.
Dazu gelten die selben Regeln wie bei der Eintragung von anderen Sportfahrwerken. (Rad/Reifen Kombination , 8cm Bodenfreiheit bei voller Achslast oder fixe 11cm Fahrhöhe, Abstände zu benachbarten Teilen, usw.)
Das Einhalten einer Notlaufeigenschaft muss gegeben sein (Abstände zu benachbarten Teilen).
Die tiefste legale Stellung ist der Notlauf.
Dieser ist abhängig von Rad, Reifen, Anbauteilen usw. Das Fahrzeug muss im Notlauf (0 Bar) bis 50 Km/h voll Fahrbar und Lenkbar bleiben.
(Ist das durch Anpassung des Fahrzeuges bzw. dessen Komponenten möglich, kann sich die Bodenfreiheit auf ein Minimum reduzieren)
Der Notlauf ermöglicht bei technischen Gebrechen ein sicheres und legales Erreichen der nächsten Werkstatt (rechtlich ähnlich wie ein Notrad)
Sobald das Fahrzeug auf öffentlichen Straßen zum Stillstand kommt, darf es im Notlauf abgestellt werden. Dazu gilt auch eine Verkehrskontrolle.
Fahrhöhe kann auf 11cm fix, oder 8cm bei voller Achslast typisiert werden.
Dazu wird der Balgdruck in der jeweiligen Fahrhöhe festgelegt und die dazugehörigen Maße (Radmitte – Radhauskante bzw. Fahrbahn – Radhauskante) im Zulassungsschein bzw. Typenschein eingetragen.
Nein, es muss der Stillstand des Fahrzeuges sichergestellt werden. Am einfachsten koppelt man die Steuerung an die Handbremse.
Außerdem ist eine Warnvorrichtung vorgeschrieben, die den Fahrer bei zu- oder abnehmenden Druck warnt.
Diese Warneinrichtung ist bei einigen manuellen Steuerungen schon integriert, oder als TÜV BLOCK V2 an Managements wie AIR LIFT 3P / 3H nach zu rüsten.
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